Klausenlauf.ch - Wettkampfreglement

Beim Allschwiler Klausenlauf hat folgendes Regelwerk für jeden Teilnehmer Gültigkeit:

Der Organisator
Der Allschwiler Klausenlauf wird durch den Verein Klausenlauf organisiert.
 
Die Laufstrecken
Betragen 10,0 km, 6,6 km, 1,7 km und 0,85 km.
 
Die Veranstaltung
Wird nach den in der offiziellen Ausschreibung (Flyer und Website) aufgeführten Kategorien durchgeführt.
 
Streckendienst
Den Anordnungen des Streckendienstes ist strikte Folge zu leisten. Private Begleitfahrzeuge (auch Fahrräder) sind nicht zugelassen. Abkürzungen und unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet. Über Disqualifikationen entscheidet das Schiedsgericht des Organisationskomitees endgültig.
 
Sanitätsdienst
Auf der Laufstrecke (im fahrenden Auto) und beim Start- und Zielgelände (Schulhaus Gartenhof).
 
Verpflegung
Im Ziel steht bei allen Läufen FOCUSWATER als Durstlöscher bereit und beim Hauptlauf ein Getränkeposten bei 5,2 km.
 
Vorbereitung und Sportärztliche Untersuchung
Die Athleten nehmen unter eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko am Allschwiler Klausenlauf teil. Der Organisator übernimmt bei Unfällen oder Krankheiten keine Verantwortung. Er empfiehlt ­jedem Teilnehmer, sich gründlich auf diesen Lauf vorzubereiten. Jenen, die in der letzten Woche vor dem Lauf eine fieberhafte Erkrankung hatten, wird von der Teilnahme abgeraten.
 
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt online unter Allschwiler-Klausenlauf.ch oder bei Datasport.ch. Nachmeldungen sind vor Ort gegen einen Aufpreis bis eine Stunde vor dem Start der entsprechenden Kategorie möglich.
 
Auszeichnungen
Alle Teilnehmer/-innen erhalten ein Präsent. Die Ersten erhalten wertvolle Naturalpreise.
 
Versicherung
Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Unfälle, ­Schadenfälle und Diebstahl ab.
 
Startliste
Die Startliste ist unter Allschwiler-Klausenlauf.ch und bei Datasport.ch einsehbar.
 
Rangliste und Resultate

Rangliste und Resultate unter Allschwiler-Klausenlauf.ch und bei Datasport.ch

Jede/r Teilnehmende muss vor dem Lauf ihre/seine Startnummer bei der Startnummer-Ausgabe beziehen und sichtbar vorne (Brust-/Bauchbereich) befestigen.

WICHTIG: Die Startnummer sind personalisiert (dürfen nicht vertauscht werden).

Nur so kann gewährleistet werden, dass das Zeitmessungs-Signal empfangen werden kann und eine korrekte Rangliste erstellt wird. Wer das Rennen ohne oder mit falscher Startnummer absolviert oder diese während des Laufs verliert, kann nicht klassiert werden (aus voran genanntem Grund).

 

Umschreibung auf einen anderen Starter / Startertausch

Die Übertragung der Startnummer muss von derjenigen Person beantragt werden, die auf den Start verzichtet, unter Angabe der persönlichen Daten derjenigen Person, die die Startnummer übernimmt.

Änderungen müssen direkt bei DATASPORT beantragt werden. Es ist nicht möglich, eine Umschreibung vor Ort vorzunehmen. 

Folgende zwei Voraussetzungen müssen für die Weitergabe der Startnummer erfüllt sein: gleiche Laufstrecke und Geschlecht.

 

Rückerstattungen

Wer am Allschwiler-Klausenlauf nicht starten kann, hat kein Anrecht auf Rückerstattung des Startgeldes.

Es besteht die Möglichkeit, eine Annullationsversicherung bei der Online-Anmeldung abzuschliessen.

Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung des Startgeldes.

 

Am Anfang des Feldes der Läufer/-innen fährt jeweils ein Fahrrad
Es dient – nebst der ausgeschilderten Strecke der Wegweisung für die Schnellsten im Feld. Am Ende des Feldes fährt ebenfalls ein Fahrrad. Es dient der Kontrolle der ankommenden Läufer/-innen und der Sicherheit, damit frühzeitig Probleme von Teilnehmenden auf der Strecke erkannt werden.
 
Für den Allschwiler Klausenlauf gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic
Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Sportlerinnen und Sportler unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte.

Datenschutzbestimmungen

Teilnehmende stimmen der Verwendung von Foto-/Videomaterial zu
Aus dem Lauf für die Illustrierung von Ranglisten, Internetseiten und für andere PR-Zwecke des Organisators und Dritten zu. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnortes und insbesondere ihres Jahrgangs auf offiziellen Start- und Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder Dritten zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme.

 

Personendaten bei der Anmeldung

Wer mit der Anmeldung Personendaten bekannt gibt, willigt ein, dass der Veranstalter diese auch zu Marketingzwecken bearbeiten und Dritten weitergeben darf (z. B. für das Zusenden von Prospekten). Als Dritte gelten Partner und Sponsoren. Der Veranstalter verpflichtet sich, Personendaten in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz zu bearbeiten. Personenbezogene Daten können von den berechtigten Personen eingesehen werden. Sie können verlangen, dass diese berichtigt oder entfernt werden, soweit dies nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z.B. im Zusammenhang mit Aufbewahrungsvorschriften über die Buchführung) unzulässig ist.

Wer mit der Weitergabe der Daten nicht einverstanden ist, teilt dies spätestens 14 Tage vor dem Anlass per Mail an ok@allschwiler-klausenlauf.ch mit.

 

Des Weiteren gelten die Datenschutzbestimmungen unseres Daten-Verarbeiters Datasport:

https://www.datasport.com/de/datenschutzerklaerung/